Sie fahren auf einer Straße mit einem Schutzstreifen für Radfahrer. Wie dürfen Sie den Schutzstreifen nutzen?
Wenn eine Gefährdung von Radfahrenden ausgeschlossen ist, darf ich
- auf dem Schutzstreifen parken
- den Schutzstreifen bei Bedarf befahren
- auf dem Schutzstreifen halten
Diese Frage gehört heute zu den offiziellen Prüfungsfragen. Hätten Sie es gewusst?
Seit noch nicht allzu langer Zeit sind vermehrt Schutzstreifen für den Radverkehr auf Schwalmstadts Straßen zu finden. Die Sprecherin des ADFC Schwalmstadt, Susanne Molis-Klippert, berichtet, dass für viele Verkehrsteilnehmende die Bedeutung dieser Streifen offensichtlich neu ist und sie nicht so recht wissen, wie man sich verhalten soll – ja eigentlich verhalten muss.
Denn der Schutzstreifen ist nach Straßenverkehrsordnung ein offizieller mit einer gestrichelten Linie abgetrennter Fahrbahnteil, der ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten ist. In regelmäßigen Abständen ist ein Fahrrad-Symbol aufgebracht. Der Streifen darf von anderen Verkehrsteilnehmenden nur in Ausnahmen befahren werden, wenn sie in Parkbuchten, Einfahrten oder Straßen abbiegen wollen. Auch für das Umfahren eines Hindernisses ist das Überfahren zulässig.
Aber nicht gestattet ist das ständige Befahren des Streifens, so wie es Susanne Molis-Klippert mehr als häufig beobachtet. Das kurzeitige Halten und Parken ist ebenfalls verboten.
Auch mit dem Abstandhalten klappt es noch nicht so, wie es sein sollte. Innerorts gilt ein Überholabstand zu Radfahrenden von mindestens 1,5 Meter. Der Abstand wird übrigens ab dem linken Lenkerende gemessen, nicht etwa der Fahrradmitte!
Die Sprecherin des ADFC Schwalmstadt, die sowohl Autofahrerin ist als auch Fahrrad fährt, wünscht sich für die Zukunft mehr Miteinander und Rücksichtnahme gegenüber den schwächeren Verkehrsteilnehmenden.
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© Susanne Molis-Klippert